Transport- und Speditionsrecht


Frau Rechtsanwältin Rompel hat sich - als eine von ganz wenigen - seit vielen Jahren auf dem Rechtsgebiet des Transport-, Fracht- und Speditionsrechts spezialisiert.

Sie erhalten schnelle und kompetente Beratung u.a. in folgenden Gebieten:

    - Frachtvertrag § 407 ff. HGB
    - Verpackung
    - Verladen und Entladen
    - Haftung für Güter- und Verspätungsschäden, Schadensteilung
    - Haftungsausschlussgründe
    - Schadensanszeige/Schnittstellenkontrolle § 438 HGB
    - Der Speditionsvertrag § 453 HGB
    - Pflichten und Rechten des Spediteurs
    - Verhältnis des Spediteurs und Versenders zu Frachtführern,       

       Zwischenspediteuren und Lagerhaltern
    - Haftung der Frachtführer, Zwischenspediteure und Lagerhalter
    - Selbsteintritt § 458 HGB
    - Haftung des Spediteurs § 461 HGB
    - Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)
    - VBGL
    - Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen

      Straßengüterverkehr
    - CMR


 


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Die Kanzlei Rompel & Kollegen freut sich auf Ihren Besuch.