Transport- und Speditionsrecht
Frau Rechtsanwältin Rompel hat sich - als eine von ganz wenigen - seit vielen Jahren auf dem Rechtsgebiet des Transport-, Fracht- und Speditionsrechts spezialisiert.
Sie erhalten schnelle und kompetente Beratung u.a. in folgenden Gebieten:
- Frachtvertrag § 407 ff. HGB
- Verpackung
- Verladen und Entladen
- Haftung für Güter- und Verspätungsschäden, Schadensteilung
- Haftungsausschlussgründe
- Schadensanszeige/Schnittstellenkontrolle § 438 HGB
- Der Speditionsvertrag § 453 HGB
- Pflichten und Rechten des Spediteurs
- Verhältnis des Spediteurs und Versenders zu Frachtführern,
Zwischenspediteuren und Lagerhaltern
- Haftung der Frachtführer, Zwischenspediteure und Lagerhalter
- Selbsteintritt § 458 HGB
- Haftung des Spediteurs § 461 HGB
- Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)
- VBGL
- Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen
Straßengüterverkehr
- CMR
Kontaktieren Sie uns unter 07821 / 9113-0 oder direkt per Kontaktformular.
Die Kanzlei Rompel & Kollegen freut sich auf Ihren Besuch.