Trunkenheit am Steuer? Führerschein weg? Anzeige wegen Körperverletzung oder Diebstahl?

 

Wir beraten sie in allen Fragen des Strafrechts und des Verkehrsstrafrechts.

 

Vielfach leitet die Staatsanwaltschaft bei einfachen Delikten und Ersttätern ein sogenanntes Strafbefehlsverfahren ein. Dem Täter wird ein schriftlicher Strafbefehl zugestellt, in dem die begangene Tat beschrieben und eine Geldstrafe gefordert wird.

 

Soweit der Täter einverstanden ist und die geforderte Strafe bezahlt, ist das Verfahren damit beendet.

 

Ist die Strafe jedoch zu hoch oder der Tatvorwurf unzutreffend, so sollte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt werden. Hiernach findet in aller Regel eine mündliche Verhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht - Strafrichter - statt.

 

Zuvor nimmt der Anwalt Akteneinsicht und bespricht alle Einzelheiten mit dem Mandanten um die Erfolgsaussichten zu beurteilen.



 

 

 

 

 

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