Ordnungswidrigkeiten


Der Autofahrer ist heute im Focus der Verwaltungsbehörden und des Polizeidienstes. Hier ist es wichtig zu überprüfen:

 

- war der Blitzer richtig eingestellt?

- hatte er den nötigen Abstand?

- werden Sie auf dem Foto überhaupt erkannt?

 

Alle diese Fragen können von uns im Vorfeld durch die Akteneinsicht überprüft werden.

 

Liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wird entweder eine Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld ausgesprochen oder aber eine Geldbuße verhängt.

 

Ein weiteres Sanktionsmittel ist der Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden. Hiernach geht das Verfahren dann vor das zuständige Amtsgericht.

 

Der Bußgeldbescheid muss inhaltlich bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, insbesondere muss die vorgeworfene Tat möglichst genau und detailliert bezeichnet werden. Fehlt es hieran, ist der Bußgeldbescheid unwirksam. Viele Bußgeldbescheide erfüllen diese Anforderungen nicht. Lassen Sie sich deshalb von uns beraten. Meist zahlt Ihr Verkehrsrechtsschutz die anfallenden Rechtsanwaltskosten. Nur so besteht die Möglichkeit, erhebliche Bußgelder oder auch Fahrverbote u.a. abwenden zu können.