Verkehrsunfallrecht

 

Ihr Recht nach einem Verkehrsunfall

 

Unfälle im Straßenverkehr sind meist mit erheblichen Schäden verbunden. Wenn keine Personen zu Schaden gekommen sind, so sind die entstandenen Blechschäden trotzdem ärgerlich.

 

Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten. Zögern Sie also nicht uns zu beauftragen.

 

Personenschäden

Der Schadensersaatz umfasst hierbei insbesondere die Kosten der Heilbehandlung, d.h. Kosten für Ärzte, Arzneimittel oder Krankengymnastik. Dabei müssen sich die Aufwendungen aber im Rahmen des Angemessenen halten (BGH NJW 1969, 2281). Soweit keine Unverhältnismäßigkeit vorliegt, kann aber auch ein Kassenpatient Kosten für Heilungsmaßnahmen ersetzt verlangen, die von der gesetzlichen Krankenversicdherung  nicht übernommen wird (LG Fulda NJW-RR 2003, 1030, Zahnimplantate). Zu den ersatzfähigen Kosten gehören u.a. auch Fahrtkosten zum Arzt und Apotheker.

 

Sachschäden

Grundsätzlich muss der zur Reparatur erforderliche Geldbetrag ersetzt werden.

 

Stichwort: fiktive Schadensberechnung

 

Sie knnen den erforderlichen Aufwand fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens geltend machen. Ersetzt werden sogar die geschätzten Reparaturkosten einer Fachwerkstatt. Hierzu gibt es jedoch einige Besonderheiten, insbesondere zum Ersatz der Umsatzsteuer. Lassen Sie sich bei Bedarf von uns beraten.

 

 

 

 

Kontaktieren Sie uns unter 07821 / 9113-0 oder direkt per Kontaktformular.

Die Kanzlei Rompel & Kollegen freut sich auf Ihren Besuch.