Mietrecht und Wohnungseigentum

 

Kündigung, Nebenkostenabrechnungen und Nachzahlungen, Endrenovierung und Schönheitsreparaturen, Kautionsrückzahlung:

 

Wir sind für Sie da.



Obwohl ein Mietvertrag grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden kann, wird das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter in aller Regel durch einen schriftlichen Mietvertrag geregelt. Doch auch dieser hilft bei Streitigkeiten oft nicht weiter. Verwirrende oder einseitig nachteilige Regelungen führen zu Unsicherheiten über die Rechtslage. Zusätzlich gibt es immer wieder neue Urteile der Gerichte, die beispielsweise über die Auslegung von Renovierungsklauseln oder die Erfordernisse an eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung entscheiden.

 

Wir helfen Ihnen, solche Streitigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden, in dem wir insbesondere für Vermieter nach deren Wünschen Mietvertragsklauseln formulieren, die der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Auch für Mieter prüfen wir Mietverträge, am besten bevor dieser unterschrieben wird, damit auf eventuell unzulässige Formulierungen angemessen reagiert werden kann.



Kontaktieren Sie uns unter 07821 / 9113-0 oder direkt per Kontaktformular.

Die Kanzlei Rompel & Kollegen freut sich auf Ihren Besuch.