Steitpunkt Nebenkosten


Zunächst gilt es zu überprüfen, ob die Nebenkostenabrechnung in sich schlüssig und vor allen Dingen nachprüfbar ist. Sodann muss der vom Gesetz vorgeschriebene Verteilungsschlüssel angewandt und erläutert sein.

 

Die Nebenkostenabrechnung hat sich grundsätzlich auf den Abrechnungszeitraum von einem Jahr zu beziehen. Sie muss spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungsjahres dem Mieter vorgelegt werden. Wird die Jahresfrist nicht eingehalten, so braucht der Mieter eine eventuelle Nachzahlung nicht zu leisten. Darüber hinaus steht ihm unter Umständen ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen zu.