Kündigung


Die Kündigung ist grundsätzlich schriftlich auszusprechen. Aus ihr muss erkennbar sein, zu welchem Zeitpunkt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewollt ist.

 

Kündigungsgründe brauchen hingegen nicht angegeben werden.

 

Im Streitfall muss der Kündigende den Zugang der Kündigung beweisen, weshalb es sich empfiehlt, das Kündigungsschreiben entweder per Einschreiben oder per Boten zustellen zu lassen.

 

Es gibt folgende Formen der Kündigung:

 

- Betriebsbedingte Kündigung

Hier hat der Arbeitgeber nachprüfbar darzustellen, dass aufgrund dringender betrieblicher Gründe, wie Auftragsrückgang etc. der Arbeitsplatz des zu kündigenden Arbeitnehmers weggefallen ist.

 

- Personen- und Verhaltensbedingte Kündigung

In diesem Fall erfolgt die Kündigung entweder aufgrund eines Fehlverhaltens des betroffenen Arbeitnehmers oder aber aus sonstigen Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, aufgrund deren er die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kann.

 

- Änderungskündigung

Bei der sogenannten Änderungskündigung wird das bisher bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß beendet und gleichzeitig, nach Ablauf der Kündigungsfrist, ein neues Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen angeboten.

 

Der Arbeitnehmer kann innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben und die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung überprüfen lassen.