Überstundenvergütung


Ob Überstunden zu leisten sind und wie sie dann zu vergüten sind, ist eine häufig auftretende Streitfrage, die auch nicht selten gerichtlich geklärt werden muss.

In vielen Arbeitsverträgen finden sich Regelungen, wonach mit dem gezahlten Gehalt auch Überstunden abgegolten sind.

 

Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können mit der regelmäßigen Entlohnung allerdings maximal Überstunden in Höhe von 10 % der vereinbarten Arbeitszeit abgegolten werden. Alle darüber hinausgehenden, vom Arbeitgeber angeordneten und vom Arbeitnehmer geleisteten Überstunden sind grundsätzlich zu vergüten.

 

Dem Arbeitnehmer obliegt hier die Beweislast dafür, dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet hat.