Geschiedenenunterhalt
Nach Ausspruch der Scheidung, kann ein geschiedener Ehegatte unter folgenden Voraussetzungen Unterhalt verlangen:
Entweder wenn er aufgrund der Kindesbetreuung auch nach der Scheidung nicht in der Lage ist einer ausreichenden eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen (sog. Betreuungsunterhalt) oder aber wenn er, insbesondere bei einer langen Ehedauer, aufgrund ehebedingter Nachteile nicht in der Lage ist ausreichend eigenes Erwerbseinkommen zu erzielen.