Trennungsunterhalt


Während der Phase der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung kann der Ehegatte, der während der Ehezeit nicht berufstätig war, bzw. nur ein geringes eigenes Einkommen erzielte, sei es aufgrund der Kindesbetreuung oder aber aus anderen Gründen, vom anderen Ehegatten den sogenannten Trennungsunterhalt verlangen.