Scheidung


Heute wird nahezu jede dritte Ehe geschieden. Das Scheidungsverfahren findet vor dem zuständigen Amtsgericht, Abteilung Familiengericht statt. Es herrscht Anwaltszwang.

 

Soweit die betroffenen Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben (dies kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung praktiziert werden, die sogenannte Trennung von Tisch und Bett) kann auf Antrag die Ehe geschieden werden.

 

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird auch der Versorgungsausgleich, d.h. der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften durchgeführt.