Kindesunterhalt
Grundsätzlich sind beide Elternteile ihren Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet. In der Regel ist es so, dass der Elternteil, bei dem die Kinder leben, seiner Verpflichtung durch die Betreuung und Pflege der Kinder nachkommt, während der andere Elternteil grundsätzlich barunterhaltsverpflichtet ist.
In der Regel wird der Kindesunterhalt nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Der Kindesunterhalt wird solange geschuldet, bis das Kind eine angemessene Ausbildung - die sich auch in mehreren Stufen vollziehen kann - absolviert hat.